2 days agoRichtig, wie es Margot Friedländer gesagt hat, was die hier aber ignorieren und so hat das dritte Reich funktioniert,mit genau denen
2 days agoLasst uns dranbleiben, lasst uns alle zu den PRÜF Demos gehen 🚶♀️ nächste Demo im November am 14.11.2026 #prüf #gegenrechts #zusammengegenrechts #zivilcourage #gemeinsamgegenrechts #keinenazis #demokratie #menschenwürde #taz #zdf #ard #zdfmagazin #derspiegel #swr #rechtsruck #nazis #faschisten #rechtsradikale #bundesverfassungsgericht #freiheit
5 days agoDie materiellen Voraussetzungen für ein Parteiverbot in Deutschland sind in Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Wegen der hohen Bedeutung von Parteien für die Demokratie (Parteienprivileg) sind die Hürden vom Bundesverfassungsgericht extrem hoch angesetzt. Folgende materielle Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen: • Verfassungsfeindliche Ziele: Die Partei muss nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zur FDGO gehören elementare Grundprinzipien wie die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit. • Aktiv-kämpferisches, aggressives Handeln: Es reicht nicht aus, dass eine Partei bloß eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt oder oberste Verfassungswerte kritisiert oder ablehnt. Sie muss diese Haltung in einer aktiv-kämpferischen, aggressiven und planvollen Haltung umsetzen wollen. • Erreichbarkeit der Ziele (Potentialität): Das Handeln der Partei darf nicht völlig aussichtslos sein. Es müssen konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zumindest möglich (realistisch) erscheint, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch tatsächlich erreichen kann (z. B. durch entsprechenden politischen oder gesellschaftlichen Einfluss). Eine rein theoretische oder ideologische Gefahr genügt nicht.
5 days agoEs gab Zeiten, da wären die durch den Ofen gegangen. Schade um diese Zeit von 1933-1945.
