Posted On: October 13th 2026, 02:52 pm
Eigentlich kann ich den Polizisten schon fast verstehen: Ein Versuch war es wert. Ich befürchte, dass dieser Trick ziemlich oft funktioniert. Das ist das Traurige.
Als Beschuldigter muss man einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung nicht folgen. § 163a Abs. 3 StPO verpflichtet zum Erscheinen bei der Staatsanwaltschaft, nicht bei der Polizei. Das Schweigerecht folgt aus § 136 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 163a Abs. 4 StPO. Auch die Unterschrift unter eine Belehrung ist freiwillig. „Ich möchte ihn mal sehen“ schafft keine Erscheinenspflicht.
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Tipps:
✅ Keine Aussage
✅ Keine freiwilligen Maßnahmen
✅ Nichts unterschreiben
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte verteidigt bundesweit und ausschließlich im Strafrecht. Unsere Stärke ist das Team: Strafverteidiger mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten, die ihr Wissen austauschen und bei komplexen Verfahren zusammenarbeiten. Wer wegen schwerer Vorwürfe verfolgt wird, braucht eine Verteidigung, die Zeit, Erfahrung und fachliche Tiefe mitbringt.
Im Revisionsstrafrecht prüfen wir Urteile auf Rechtsfehler und erarbeiten präzise Revisionsbegründungen. Dafür arbeiten wir auch mit strafrechtlichen Hochschullehrern zusammen. Im Wirtschaftsstrafrecht durchdringen wir umfangreiche Ermittlungsakten und wirtschaftliche Zusammenhänge, etwa bei Betrugs-, Untreue- und Steuerstrafverfahren.
Bei Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag stehen Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten und die Verteidigung in der Hauptverhandlung im Mittelpunkt. Im Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen wir vom einzelnen Tatvorwurf bis zu umfangreichen Verfahren nach BtMG und KCanG.
Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht und Gründungspartner, steht mit unserem Team für konsequente Strafverteidigung und den Schutz der Beschuldigtenrechte.
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